Geschichte des Fischfangs
Der Fischfang wird schon seit mehreren Tausend Jahren durch die Menschheit ausgeübt. Ganz früher wurde er mit Speer und Schlinge ausgeübt und diente ausschließlich der Ernährung des Menschen. Heute gibt es hochmoderne Fangmethoden und der Fisch ist längst zur Ware geworden.
Vor 1918 waren in Deutschland die Gewässer meist in Besitz der Kirche oder des Adels. Hier galten dann bestimmte rechte zum Fischfang, die aber nicht einheitlich waren.
Am 16. Mai 1916 wurde das erste Fischereigesetzt verabschiedet. Damit sollte der wirtschaftliche Aspekt der Fischerei vorangetrieben werden und auch einheitliche Bedingungen zum Fischen wurden beschlossen. Diese Gesetze und Regelungen wurden zu Zeiten des ersten Weltkrieges noch verschärft. Am 15. Oktober 1928 wurde beispielsweise die Schleppnetzfischerei verboten, erst nur in der Dreimeilenzone, ab 1933 dann aber generell. Verstöße dagegen wurden mit hohen Strafen belegt. In dieser Zeit lebten viele Fischer am Existenzminimum hervorgerufen durch die Weltwirtschaftskrise. Um weiter fischen zu können, erhielten sie Darlehen.
Nach Hitlers Machtübernahme wurde auch beim Fischereirecht verändert. So wurde Bedingungen für den Erwerb von Erlaubnisscheinen genauer festgelegt, Vorschriften und Strafen verschärft. Das Fischereirecht wurde zum Reichsfischereirecht.
Ende der 50iger Jahre wurde verstärkt auf die Aufsichtsarbeit der Fischerei geachtet. Die staatliche Fischereiaufsicht verhängte hohe Strafen, für Kutterkapitäne, die gegen das Schleppnetzfischverbot verstießen. In den 60 er Jahren entstand das sogenannte Sommergarnfischen. Hierbei wurden auch eine Vielzahl kleinere Fische getötet und so der Nachwuchs an Fischen gestört.
Später wurde von den Ostseestaaten eine Konvention über den Fischfang und den Schutz der Ressourcen verabschiedet. So wurden auch Fischereizonen ausgedehnt.
Da die Fischerei stark zunahm, gab es erste Regelungen zum Fischschutz. Am 1. Januar 2003 hat die Europäische Union eine neue Fischereipolitik verabschiedet. Dabei geht es besonders um den Erhalt von Fischbeständen, Schutz der Meeresumwelt, sowie um den qualitativen Ausbau der Versorgung der Bevölkerung mit Fisch.